B. Am 5. April 2017 meldete die Veranlagungsbehörde ________ (Steuerverwaltung) dem zentralen Veranlagungsbereich Nachsteuer der Steuerverwaltung des Kantons Bern (ZVB/N), dass die Rekurrentin ab Juli (recte: Juni) 2012 für die (Unter-)Miete der Lagerhalle in H.________ dem Vater des Alleingesellschafters einen monatlichen Mietzins von CHF 4'000.-- entrichtet habe, obwohl gemäss (Haupt-)Mietvertrag lediglich eine monatliche Miete von CHF 1'350.-- geschuldet gewesen sei.