_ geboren, verheiratet und habe drei Kinder. In der letzten eingereichten Steuererklärung pro 2017 habe er ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 120'000.-- deklariert. Er sei sodann Eigentümer der Gesellschaft und besitze mehrere Liegenschaften. Die finanziellen Verhältnisse seien als gut zu bezeichnen und daher nicht strafmindernd zu berücksichtigen. Auch seien keine gesundheitlichen Probleme des Rekurrenten bekannt. Der Rekurrent habe während des gesamten Verfahrens weder Einsicht noch Reue gezeigt und ein besonders kooperatives Verhalten sei nicht ersichtlich.