5.2 Erstellt ist, dass der Rekurrent den Untermietvertrag mit einem überhöhten Mietzins von CHF 4'000.-- pro Monat im Namen der Gesellschaft abgeschlossen hat. Dabei musste ihm bewusst gewesen sein, dass der vereinbarte Untermietzins Leistungen umfasst, die nicht wirklich abgegolten wurden und im Vergleich zum Hauptmietzins überhöht war, d.h. das Geschäft offensichtlich nicht zu Bedingungen abgewickelt wurde, wie sie unter unabhängigen Dritten üblich sind.