- 21 - kommens und die geldwerte Leistung jeweils mit 50 % des entsprechenden Steuersatzes multipliziert, ergibt dies eine einfache ("Gesamt-")Steuer (bezeichnet im Einspracheentscheid als "Steuer pro Jahr", gemeint ist dabei allerdings die einfache Steuer, pag. 126) von etwa CHF 5'910.-- pro 2012 bzw. CHF 4'360.-- pro 2013 (gemäss Bussenberechnung CHF 5'918.75 pro 2012 und CHF 4'366.50 pro 2013, pag. 127).