Eine Berechnung der Steuerrekurskommission hat ergeben, dass bei der berechneten hinterzogenen Steuer das Teilsatzverfahren berücksichtigt worden ist, wobei sich Differenzen im einstelligen Frankenbereich ergeben, welche darauf zurückzuführen sind, dass die Steuerrekurskommission nicht über die Berechnungstools der Steuerverwaltung bzw. des ZVB/N verfügt. Grob berechnet ergibt sich jedoch, dass zuzüglich der aufgerechneten geldwerten Leistung von einem Gesamteinkommen von CHF 146'546.-- pro 2012 und CHF 122'732.-- pro 2013 und mithin ein Steuersatz des Gesamteinkommens von etwa 4.3076 % pro 2012 und 4.0821 % pro 2013 gegeben ist (vgl. dazu Informationen zur gelten-