29). Erstmals am 25. Juni 2012 wurde die Miete in Höhe von CHF 4'000.-- dann an den Vater überwiesen. Bis Ende Jahr erfolgten noch sechs weitere Überweisungen, jeweils Ende Monat. Da die letzte Überweisung, am 21. Dezember 2012, nicht mittels Abgrenzungsbuchung (Transitorische Aktive) ausgewiesen ist, ist der verbuchte Aufwand dem Monat Dezember 2012 zuzuweisen. Die Miete für den Monat Juni 2012 hat die Gesellschaft folglich doppelt bezahlt, einerseits CHF 1'350.-- direkt an den Eigentümer und andererseits CHF 4'000.-- an den Vater und stellt somit geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand der Gesellschaft dar und ist damit letztlich auch beim Rekurrenten aufzurechnen.