Der Vertreter bringt vor, dass der Marktmietzins (vgl. E. 6.1.1 hiervor) um eine Nebenkostenpauschale von CHF 50.-- pro Monat zu erhöhen sei. Die Nebenkosten seien im festgesetzten Mietzins inbegriffen gewesen. Im vereinbarten Mietzins gemäss Hauptmietvertrag von CHF 1'350.-- seien jedoch die Nebenkosten nicht eingeschlossen gewesen und jeweils separat beglichen worden (Rekurs- und Beschwerdeschrift vom 23.7.2019 betreffend die Nachsteuer, Verfahren 100 19 315-316 / 200 19 277-278). Der Gesellschaft sei die Höhe der entsprechenden Beträge nicht bekannt; ein geschätzter Betrag von pauschal CHF 50.-- pro Monat erscheine wohl angemessen (Stellungnahme vom 20.9.2019). Gemäss Art.