Der neue Mietvertrag wurde wiederum vom Beistand des Eigentümers der Lagerhalle mitunterzeichnet. Der Umstand, dass sowohl der Hauptmietvertrag vom 28. März 2012 (pag. 36) als auch der neue Mietvertrag vom 14. April 2016 (Eingabe vom 21.4.2020 [Beilage 14] betreffend Steuerhinterziehungsverfahren hinsichtlich der Gesellschaft, Verfahren 100 19 313-314 / 200 19 275-276) durch den Beistand des Eigentümers der Lagerhalle mitunterzeichnet wurden, hat als starkes Indiz dafür zu gelten, dass der Mietzins von CHF 1'350.-- (für Lagerhalle und Vorplatz) bzw. CHF 1'600.-- (inkl. zusätzlicher Parkplätze) dem Marktmietpreis entspricht bzw. dem zum