- 14 - inkl. Vorplatz gemäss Hauptmietvertrag geschuldet war. Der Vertreter bringt insofern vor, dass der Eigentümer der Lagerhalle diese nur an den Vater vermieten wollte und dies zu äusserst günstigen Konditionen. Beim vereinbarten Mietzins habe es sich denn auch um einen Freundschaftspreis gehandelt, welcher nicht dem Marktpreis entsprochen und dem Drittvergleich von Anfang an nicht standgehalten habe. Bezüglich dem Verhältnis zwischen dem Eigentümer der Lagerhalle und dem Vater kann den Akten entnommen werden, dass dieses hauptsächlich auf gemeinsamen Treffen in örtlichen Gastbetrieben beruhte (pag. 95).