4.1 Unbestritten ist, dass der Vater die Lagerhalle von deren Eigentümer ab 1. Januar 2012 zu einem monatlichen Mietzins von CHF 1'350.-- gemietet hatte; Nebenkosten wurden keine vereinbart. Gemäss unbefristetem Mietvertrag vom 28. März 2012 diente die Miete der Lagerung von Metallgerüsten und umfasste die Lagerhalle und den Vorplatz (20 m x 20 m). Ferner wurde festgehalten, dass die Lagerhalle nicht zum Hauptsitz eines Gewerbes umgenutzt werden dürfe (pag.