Der generierte Mehrwert sei insbesondere auf die Arbeitsleistung des Vaters und nicht auf die erworbenen Rohstoffe zurückzuführen. Da der Vermieter bzw. Eigentümer nach Beendigung des Mietverhältnisses den Rückbau verlangen könne, rechtfertige sich auch deshalb eine angemessene Berücksichtigung der getätigten Aufwendungen. Der Vater habe schliesslich als Hauptmieter auch ein Risiko übernommen, welches durch einen Zuschlag zu entschädigen gewesen sei.