Jedoch sei selbstverständlich, dass zumindest Strom- und Wasserkosten angefallen seien, weshalb der geschätzte Betrag von CHF 50.-- pro Monat als angemessen erscheine. Weiter sei ein Zuschlag für erbrachte Dienstleistungen des Vaters für Reinigung und Unterhalt der Lagerhalle zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sei der Mehrwert für den Mieterausbau. Der Vater habe nach der Übernahme des Mietobjekts einen Mieterausbau vorgenommen, welcher durch Fotodokumentationen belegt sei. Der generierte Mehrwert sei insbesondere auf die Arbeitsleistung des Vaters und nicht auf die erworbenen Rohstoffe zurückzuführen.