-7- nismässig tief angesetzt war. Der Eigentümer und Vermieter habe den Hauptmietvertrag einzig mit dem Vater abschliessen wollen und beim vereinbarten Mietzins habe es sich um einen Freundschaftspreis gehandelt. Aus den zu den Akten gereichten Inseraten von vergleichbaren Lagerhallen in der entsprechenden Region ergebe sich, dass deren Mietzinse wesentlich höher seien, wobei das Angebot an Lagerhallen mit einer Höhe von mindestens sechs Metern ausserordentlich gering sei.