_ geboren, verheiratet und habe drei Kinder. Gemäss Angaben in der letzten Steuererklärung pro 2017 verfüge der Rekurrent über ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 120'000.--. Er sei Eigentümer der Gesellschaft und besitze mehrere Liegenschaften. Seine finanziellen Verhältnisse könnten als gut bezeichnet werden und seien daher nicht strafmindernd zu berücksichtigen. Soweit bekannt habe der Rekurrent auch keine gesundheitlichen Probleme. Ein besonderes kooperatives Verhalten sei sodann nicht ersichtlich. Auch habe der Rekurrent weder Einsicht noch Reue gezeigt;