H. Ebenfalls am 25. Juli 2019 hat die Steuerrekurskommission dem Rekurrenten die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 15. August 2019 eine mündliche Einvernahme zu beantragen. Innert Frist hat der Vertreter bzw. der Rekurrent keinen Antrag auf eine mündliche Einvernahme gestellt.