Der eigentliche "Profiteur" der verdeckten Gewinnausschüttung sei sodann sein Vater gewesen. Beim Steuerstrafverfahren den Vater betreffend, sei lediglich eine Busse mit einem Bussenfaktor von 0.85 festgesetzt worden. Es würden keine stichhaltigen Gründe vorliegen, weshalb beim Rekurrenten der Bussenfaktor höher angesetzt worden sei. Auch habe der Rekurrent im Verfahren vor der Steuerverwaltung stets kooperiert. Entsprechend sei der Bussenfaktor auf das gesetzliche Minimum von einem Drittel der hinterzogenen Steuer festzusetzen.