F. Mit je separaten Schreiben vom 23. Juli 2019 hat F.________ (Vertreter) im Namen des Rekurrenten und seiner Ehefrau gegen den Einspracheentscheid hinsichtlich der Nachsteuer sowie im Namen des Rekurrenten gegen den Einspracheentscheid betreffend die Busse bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Soweit die Bussen betreffend, beantragt der Vertreter unter Kosten- und Entschädigungsfolgen: "Die Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 26. Juni 2019 (Ref. ________) sei aufzuheben. Eventualiter sei die Busse neu festzusetzen,