E. Die dagegen am 26. Oktober 2018 erhobenen Einsprachen des Rekurrenten und seiner Ehefrau betreffend die Nachsteuer sowie jene des Rekurrenten betreffend die Busse, wies der ZVB/N mit je separaten Einspracheentscheiden vom 26. Juli 2019 ab; der verfügte Bussenbetrag wurde bestätigt.