Ihm sei bekannt gewesen, dass die effektiv geschuldete Miete CHF 1'350.-- pro Monat betragen habe, dies da die Gesellschaft anfänglich die ursprüngliche Miete direkt dem Eigentümer überwiesen habe. Die Erhöhung des Untermietzinses auf CHF 4'000.-- pro Monat sei lediglich deshalb akzeptiert worden, da es sich beim Begünstigten um den Vater des Rekurrenten handle. Dem Rekurrenten habe bewusst sein müssen, dass dieses Vorgehen auch für ihn privat steuerrechtliche Folgen haben könne. Indem er sich offensichtlich nicht darum gekümmert habe und die verdeckte Gewinnausschüt-