C. Aufgrund der vorgenannten Meldung leitete der ZVB/N am 6. März 2018 ein Nachsteuerverfahren gegen den Rekurrenten und seine Ehefrau sowie ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen den Rekurrenten ein. Der ZVB/N legte dar, dass die Lagerhalle vorerst zu den gemäss (Haupt-)Mietvertrag vereinbarten Konditionen an die Gesellschaft untervermietet und ab Juni 2012 der Untermietzins auf CHF 4'000.-- angehoben worden sei. Der Untermietzins von CHF 4'000.-- stelle eine überhöhte Miete dar und sei als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren, welche sowohl von der entrichtenden Kapitalgesellschaft als auch vom Beteiligungsinhaber zu versteuern sei.