B. Am 5. April 2017 meldete die Veranlagungsbehörde ________ (Steuerverwaltung) dem zentralen Veranlagungsbereich Nachsteuer der Steuerverwaltung des Kantons Bern (ZVB/N), dass der Rekurrent via die Gesellschaft dem Vater ab Juli (recte: Juni) 2012 eine geldwerte Leistung habe zukommen lassen. So habe die Gesellschaft als Untermieterin dem Vater für die Miete der Lagerhalle in H.________ einen monatlichen Zins von CHF 4'000.-- entrichtet. Dies obwohl gemäss (Haupt-)Mietvertrag lediglich eine monatliche Miete von CHF 1'350.-- geschuldet gewesen sei.