9.1 Die Vornahme grösserer Instandstellungsarbeiten an einer Liegenschaft führt regelmässig zu einem höheren Verkehrswert und einer Verbesserung des Ertragswerts. Eine solche Verbesserung der Liegenschaft durch Renovationen führt bei innerkantonalen Liegenschaften, unabhängig davon, ob die Aufwendungen als Unterhalt oder als Mehrwert zu qualifizieren sind, bei der amtlichen Bewertung zu einer entsprechenden Verminderung des wirtschaftlichen Alters, was eine Erhöhung des Vermögenswerts und des Eigenmietwerts zur Folge hat.