Eine zusätzliche Isolation der darüber liegenden sog. kalten Hälfte des Dachgeschosses, insb. des gesamten Daches, hätte sich vor diesem Hintergrund somit ohnehin erübrigt und würde, ohne eine entsprechende (neue) Nutzung auch dieses Teils des DG, keine massgebliche energetische Verbesserung darstellen. Die Isolation des als "kalt" bezeichneten Teils des DG entbehrt somit einer Funktion als energetische Verbesserung des vorbestehenden Hauses und ist schon deshalb nicht zum Abzug zuzulassen.