Da die Treppen gemäss den Grundrissplänen (pag. 269 bis 274) bis ins Dachgeschoss (DG, 2. Stock) angepasst werden mussten, sind auch die Kosten für die neue Treppe vom OG ins DG inkl. aller damit zusammenhängenden Folgekosten auszuscheiden. Im Übrigen können Kosten für Umbauten und Nutzungsänderungen nicht zu abzugsfähigem Unterhalt umqualifiziert werden, weil der Innenraum infolge einer Innenisolation geringfügig kleiner geworden ist. Wäre dies anders zu beurteilen, könnte nach einer Innenisolation eine ganze Kaskade von Umbauten als Folgekosten der Isolation zum Abzug gebracht werden. Mit einer Innenisolation in einer Ecke des Hauses könnten so die Kosten eines totalen Umbaus zu Un-