Zudem hätte der Anbau, da dieser neueren Datums und damit kein Objekt der Denkmalpflege und auf der Rückseite des Hauses gelegen ist, wohl auch ohne weiteres aussen isoliert werden können. Deshalb sind nicht nur die bereits von den Rekurrenten ausgeschiedenen Kosten, sondern die gesamten Kosten des Umbaus des Eingangsbereiches in allen Stockwerken inklusive der neuen Treppen als Nutzungsänderungs- und Umbaukosten resp. als nicht abzugsfähig auszuscheiden. Da die Treppen gemäss den Grundrissplänen (pag.