- 15 - ge umfassende Kenntnis vom Sachverhalt und Zugriff auf die massgeblichen Unterlagen. Da die Liegenschaft im Ausland gelegen ist, kann zur Klärung des Sachverhalts auch kein Augenschein vorgenommen werden. Die von den Rekurrenten zur Ausscheidung der Steuerverwaltung geübte Kritik mag deshalb von der Sache her zwar teilweise gerechtfertigt sein. Soweit sie es aber gleichzeitig unterlassen haben, eine überprüfbare Zuordnung der Kosten zu den einzelnen vorgenommenen Arbeiten und Umbauten vorzunehmen oder entsprechend aufbereitete aussagekräftigere Unterlagen einzureichen, handeln sie treuwidrig und ist ihre Kritik nicht zu hören.