Zudem lässt sich einem Mauerlaufzentimetermass nicht entnehmen, welche Bau-, Umbau- und Sanierungskosten tatsächlich damit zusammenhängen. Die Zusammenstellung der Mauerlaufzentimeter ist auch dann nicht zur Aufteilung von Unterhaltskosten und Mehrwert geeignet, wenn darin das gesamte Mauerwerk inkl. jenes im Gebäudeinnern enthalten ist. Der Zusammenstellung lässt sich betreffend die Ausscheidung von abzugsfähigem Unterhalt und Umbau-, Ausbau- oder Anlagekosten nichts entnehmen.