Das Zusatzblatt zum Formular 7 (Beilage 5 zur Rekursschrift) weist zwar kombiniert mit den eingereichten Grundrissplänen und den darauf gekennzeichneten Um- und Ausbaubereichen eine nachvollziehbare Ausscheidung von Mehrwerten aus, diese ist aber wie nachfolgend aufzuzeigen ist unvollständig und kann, insb. was die eingetragenen Beträge betrifft, anhand der eingereichten Unterlagen ebenfalls nicht überprüft werden. Die geltend gemachen Zahlen sind nicht mit entsprechenden Rechnungsbelegen dokumentiert. Mangels Überprüfbarkeit weist die Ausscheidung somit ebenfalls nur einen sehr eingeschränkten Beweiswert auf.