Die von den Rekurrenten eingereichte Ausscheidung im Formular 7 (Beilage 4 zur Rekursschrift) enthält zwar eine ausführliche Auflistung, jedoch keinerlei Begründung und stellt letztlich eine blosse Parteibehauptung dar. Das Zusatzblatt zum Formular 7 (Beilage 5 zur Rekursschrift) weist zwar kombiniert mit den eingereichten Grundrissplänen und den darauf gekennzeichneten Um- und Ausbaubereichen eine nachvollziehbare Ausscheidung von Mehrwerten aus, diese ist aber wie nachfolgend aufzuzeigen ist unvollständig und kann, insb. was die eingetragenen Beträge betrifft, anhand der eingereichten Unterlagen ebenfalls nicht überprüft werden.