- 12 - 5.5 Per 1. Januar 2015 hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern ihre Praxis betreffend die Totalsanierungen resp. die sog. "wirtschaftlichen Neubauten" angepasst. Neu wird auch bei solch umfassenden Sanierungen in jedem Fall nach objektiv-technischer Betrachtungsweise geprüft, ob und in welchem Umfang neben nicht abziehbaren Um- und Ausbaukosten noch Arbeiten ausgeführt wurden, die tatsächlich dem Erhalt und der Instandstellung des (vor- )bestehenden Gebäudes oder vorbestehender Gebäudeteile dienen.