- 10 - während fünf Monaten keinen Sonnenschein habe. Entgegen dieser Darstellung, die den See mit keinem Wort erwähnt und eher auf eine Lage des Hauses an einem Berghang schliessen lässt, grenzt das Haus an unverbaubarer Lage an den Strand des Lago K.________. Vor dem Haus befindet sich lediglich ein schmaler Rasen-/Strandstreifen, ein Baum, eine Rampe zum Einwassern von Booten sowie seitlich vor dem Haus befinden sich ein Bootssteg mit mehreren Bootsplätzen und einer Badeleiter (vgl. dazu auch Ziff. 4.1 der Steuererklärung 2016, Motorboot Jahrgang 1982, gekauft 2005 zu CHF 59'000.-- gleich nach Erwerb des ersten Hausteils, pag.