SR 642.116.2). Weiter zu beachten sind auch der ausführliche Ausscheidungskatalog der Steuerverwaltung zum MB 5 betreffend die Abgrenzung der abzugsberechtigten Unterhaltskosten von den beim Einkommen nicht abzugsfähigen Anlagekosten im (MB 5, S. 4 ff.) sowie die Informationen zur geltenden Steuerpraxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf der Webseite der Steuerverwaltung abrufbar unter: , Menu "TaxInfo > Themen > Einkommens- und Vermögenssteuern > Artikel 36 > Grundstückkosten" (eingesehen am 14.1.2020).