a bis c VUBV). Das Merkblatt Nr. 5 zu den Grundstückkosten (MB 5) der Steuerverwaltung konkretisiert den abzugsfähigen Liegenschaftsunterhalt weiter, danach stellen gemäss geltender Praxis auch der Ersatz von Gebäudeteilen und Nebenbauten wie Autounterstände oder Garagen Gebäudeunterhalt dar (vgl. MB 5 Ziff. 6). Unterhalt ist aber nur möglich an (vor)bestehenden Gebäuden und Gebäudeteilen. Ersatz stellt zudem an sich nur dann Unterhalt dar, wenn er auf Sanierungsbedarf zurückzuführen ist und nicht die Folge von Um- oder Ausbauten ist.