F. In ihrer Stellungnahme vom 29. August 2019 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung, bestreiten die Rekurrenten sinngemäss, dass die Sanierung zu einer wesentlichen Komfortverbesserung geführt habe. In der umfangreichen Eingabe machen sie dazu u.a. geltend, dass die Böden nicht mehr mit antiken Terracotta-Platten ausgelegt seien und dass sie nach dem Umbau der sanitären Anlagen nicht mehr über eine Badewanne verfügten. Zudem habe das Haus zuvor drei Küchen aufgewiesen. Heute gebe es hingegen nur noch eine Küche.