In der Folge resultiere betreffend die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft in J.________ ein Unterhaltskostenanteil von rund 57 % resp. ein Unterhaltskostenabzug 2016 von CHF 333'236.--. Der amtliche Wert der nun zusammengelegten Gesamtliegenschaft sei neu auf CHF 682'875.-- festzulegen, was 70 % des Kaufpreises der beiden Hausteile (Kauf 2004, CHF 330'000.-- und Kauf 2011, CHF 390'610.--) plus den wertvermehrenden Anteil an den Umbau- und Sanierungskosten im Betrag von CHF 254'925.-- entspreche. Der Einspracheentscheid sei in diesem Sinn zu korrigieren.