-6- • Bei der (Rechnung der) I.________ gehe sie davon aus, dass diese Plattenarbeiten zu einem wesentlichen Teil im Zusammenhang mit dem Versetzen resp. dem Neueinbau von Sanitärräumen und Küchen angefallen seien. Deshalb werde nur ein Anteil von 33 % als Unterhaltskosten anerkannt. • Die Kosten für die allgemeinen Arbeiten wie Bauleitung und Baustrom (Einrichten der Baustelle) seien am Schluss proportional (zum Gesamtanteil Unterhaltskosten) zum Abzug zugelassen worden.