Weiter bringt sie vor, dass auf allen Stockwerken massgebliche Grundrissveränderungen und/oder Umnutzungen vorgenommen worden seien, die nicht als Unterhalt anerkannt werden könnten. Aufgrund der erhaltenen Pläne sei erkennbar, dass im EG die Treppe von rechts nach links verschoben worden, Wände entfernt, neu eingebaut und im bisherigen Abstellraum ein WC eingebaut worden sei. Auch im 1. Stock sei die Treppenerschliessung vollständig verändert und verschoben worden. Zudem sei der Sanitärraum (Bagno/WC) verschoben, ein Abstellraum neu errichtet, Wände herausgerissen, neue Öffnungen erstellt, die Küche in einen anderen Raum versetzt und ein langgestreckter Balkon neu angebaut worden.