Die Rekurrenten machen zudem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Die Steuerverwaltung habe die eingereichten umfangreichen Unterlagen und Aufstellungen gar nicht zur Kenntnis genommen und unberücksichtigt gelassen. Auch im Einspracheverfahren habe sie erneut, ohne sich mit den eingereichten Unterlagen auseinandergesetzt zu haben, eine pauschale Aufrechnung für Mehrwert von 80 % vorgenommen. Der Entscheid der Steuerverwaltung beruhe damit auf falschen Annahmen und nicht zutreffenden Behauptungen. Zudem seien die Einspracheentscheide ungenügend begründet. Es werde auf Aussagen von Experten verwiesen, welche aber nirgends festgehalten und nicht überprüfbar seien.