-4- Entgegen den Behauptungen der Steuerverwaltung seien die Liegenschaftsteile beide ab dem Erwerb mit dem seitens der italienischen Behörden festgesetzten amtlichen Wert deklariert worden. Das von der Steuerverwaltung in diesem Zusammenhang angesprochene Straf- und Nachsteuerverfahren entbehre damit jeglicher Grundlage.