dem Merkblatt 5 der Steuerverwaltung Unterhalt dar. Der Mehrwertanteil an den Gesamtkosten für die Unterhaltsarbeiten sei anhand der Grundrisslaufmeter der Mauern ausgeschieden und im Formular 7 resp. der Zusatztabelle zum Formular 7 detailliert zusammengestellt worden. Darauf basierend seien die nicht abzugsfähigen Kosten (im vorliegenden Verfahren leicht angepasst) im Umfang von insgesamt CHF 68'701.-- "aufgerechnet" resp. vom Gesamtbetrag der 2016 angefallenen Unterhaltskosten von rund CHF 588'161.-- zum Abzug gebracht worden.