Zur Begründung bringen sie grundsätzlich vor, dass das Haus nicht umgebaut, sondern in seiner Struktur und Funktion erhalten und lediglich renoviert worden sei. Entgegen den Ausführungen der Steuerverwaltung handle es sich um eine Renovation und nicht um einen Umbau. Zwar seien mit den Eingaben auch Unterlagen mit Umbauten eines ersten Projekts eingereicht worden, diese seien aber nicht realisiert worden. Überdies hätten sie mit der Einsprache anhand von Baubeschrieben und Stockwerkgrundrissplänen vorher/nachher detailliert dargelegt und dokumentiert, was tatsächlich ausgeführt worden sei.