Bei im Einspracheverfahren aufgeführten Sanierungskosten von insgesamt CHF 585'334.-- hat die Steuerverwaltung in der Folge vom seitens der Rekurrenten geltend gemachten Unterhalt im Umfang von CHF 570'702.-- nur rund 20 % oder CHF 114'140.-- zum Abzug zugelassen. Den Rest von CHF 456'562.-- hat sie zu 70 % dem amtlichen Wert der Gesamtliegenschaft von CHF 504'427.-- (70 % der Kaufpreise beider Teile CHF 330'000.-- und CHF 390'610.--, insgesamt CHF 720'610.--) als Mehrwertanteil hinzugerechnet, was zu einem amtlichen Wert der Gesamtliegenschaft von CHF 824'293.-- führte.