B. Dagegen erhoben die Rekurrenten am 27. April 2018 Einsprache. Darin wurde beantragt, dass der Eigenmietwert der Liegenschaft in Italien infolge Unbewohnbarkeit während der Sanierungsarbeiten auf CHF Null zu korrigieren sei. Zudem wurde neu ein Unterhaltsabzug von insgesamt CHF 570'702.-- geltend gemacht. Dies weil die im Jahr 2015 geltend gemachten, nicht abzugsfähigen Akontozahlungen 2015 nun zu den Unterhaltskosten 2016 hinzugerechnet worden waren, was zu Sanierungskosten von insgesamt CHF 585'334.-- führte.