die noch älter sei. Der kleinere Westteil des Hauses wurde zu einem Preis von CHF 330'000.-- erstanden, der später erworbene Ostteil zu CHF 390'610.--. Vom 2016 deklarierten Sanierungsaufwand von insgesamt CHF 360'308.-- hatten die Rekurrenten in der Steuererklärung 2016 nach Ausscheiden eines wertvermehrenden Anteils von CHF 14'000.-- Unterhaltskosten von CHF 345'675.-- geltend gemacht. Den Eigenmietwert deklarierten sie mit CHF Null. In der Veranlagung 2016 rechnete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, _______ (Steuerverwaltung) praxisgemäss 6 % des amtlichen Werts resp. CHF 16'400.-- als Eigenmietwert auf.