-9- den Personal Coach (CHF 2'000.--) nicht gelingt, im Steuerjahr 2017 effektive Berufskosten nachzuweisen, welche die Maximalpauschale für übrige Berufskosten von CHF 4'000.-- übersteigen, weshalb es beim entsprechenden Pauschalabzug gemäss Einspracheentscheid pro 2017 bleibt. Mit der Berücksichtigung des Maximalpauschalabzugs erübrigt es sich, Ausführungen zu den weiteren von der Vertreterin geltend gemachten Auslagen (Sportpsychologie und Nahrungsmittelergänzungen in der Höhe von insgesamt rund CHF 666.--) zu machen, da diese ohnehin – mit den anerkannten Kosten für die Ausrüstungsgegenstände und -geräte von