Was die Vertreterin weiter dagegen vorbringt, ändert an diesem Ergebnis nichts. Insbesondere ändert daran nichts, dass der Rekurrent sich mit diesen individuellen Trainings für weitere Aufgaben (z.B. Nationalmannschaft) empfehlen, seinen Marktwert steigern und seiner Leistung entsprechendes Lohneinkommen erzielen könnte (vgl. Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 14.6.2019, S. 4). Auch mag es zwar zutreffen, dass der Rekurrent durch diese spezifischen Trainings seine individuelle Leistungsfähigkeit steigern, seinen Körper besser kennenlernen sowie sich Wissen für zukünftige Trainings aneignen kann (vgl. Stellungnahme der Vertreterin vom 15.8.2019, S. 3).