III./5. des Arbeitsvertrags mit der D.________ Hockey Club AG vom 25.4.2017; Beilage zum Schreiben der Vertreterin vom 8.7.2019), ist aus dem entsprechenden Arbeitsvertrag jedoch keine Pflicht zu entnehmen, dass der Rekurrent sich mit einem Personal Coach für diese (obligatorischen) Fitnesstests vorbereiten müsste.