-8- F.________ GmbH vom 29. Juli 2017 (vgl. Beilage zum Schreiben der Vertreterin vom 8.7.2019) um Auslagen für die Trainingsplanung und Betreuung. Diese Auslagen sind gemäss Vertreterin notwendig gewesen, da der Rekurrent vor Saisonbeginn jeweils Fitnesstests absolvieren und sich hierfür in den Sommermonaten mit einem Personal Coach auf diese Tests vorbereiten muss (vgl. Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 14.6.2019, S. 4). Obwohl der Vertreterin beizupflichten ist, dass diese Fitnesstests von der Arbeitgeberin vorausgesetzt werden (vgl. Ziff. III./5. des Arbeitsvertrags mit der D.___