Daran vermag entgegen der Ansicht der Vertreterin nichts zu ändern, dass sich der Rekurrent vor seiner Vertragsunterzeichnung bei der D.________ Hockey Club AG in Nordamerika aufgehalten hat und dort seiner Arbeitstätigkeit in einer Organisation der National Hockey League (NHL) nachgegangen ist. Auch ändert daran nichts, dass wegen der im Eishockeygewerbe geänderten Abrechnungspraxis diese Auslagen erstmals beim Rekurrenten anfallen, zumal er von der Arbeitgeberin hierfür mehr Lohn erhält (vgl. Stellungnahme der Vertreterin vom 15.8.2019, S. 4).