Die Steuerverwaltung hat von den geltend gemachten Auslagen die effektiven Kosten für die Ausrüstungsgegenstände und -geräte (u.a. Schlittschuhe) in der Höhe von rund CHF 2'052.-- als beruflich notwendig anerkannt und dementsprechend die Berufskostenpauschale im Maximalbetrag von CHF 4'000.-- gewährt (vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 24.7.2019, S. 3 f.). Dies ist nicht zu beanstanden.